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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EMKA Aluminium GmbH

1. Geltung/Abweichende Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferungen der EMKA Aluminium GmbH. Mit Abschluss des 1. Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung an. Dies gilt auch für alle – auch mündlich – abgeschlossenen zukünftigen Folgegeschäfte. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Dies gilt auch, wenn die EMKA Aluminium GmbH in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstige Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Lieferung/Transport
2.1 Kommt die EMKA Aluminium GmbH mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
2.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung oder Ausschluss der Leistungspflicht der EMKA Aluminium GmbH sind nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 6. ausgeschlossen bzw. beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde vom Vertrag zurückgetreten ist, und auch dann, wenn solche Ansprüche bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind.
2.3 Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils im Einzelfall vereinbarten Klausel der Incoterms (jeweils aktuellste Fassung).
2.4 Bei Selbstabholung des Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, Befestigungen und sonstige Vorrichtungen zur beförderungssicheren Verladung des Kaufgegenstandes bereitzustellen.
2.5 Unterstützt die EMKA Aluminium GmbH durch ihr Personal die Bauleitung des Kunden bei der Überwachung der Montage oder der Inbetriebsetzung, haftet die EMKA Aluminium GmbH nur dafür, dass sie fachlich geeignetes Personal auswählt. Aufgaben und Tätigkeiten der Bauleitung, der Fachbauleitung, der Bauüberwachung, der Planung oder der Koordination sowie Montagearbeiten übernimmt die EMKA Aluminium GmbH nicht. Die EMKA Aluminium GmbH übernimmt ferner nicht die fach-, sach- und zeichnungsgerechte Einbringung des Kaufgegenstandes.

3. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Zurückbehaltung
3.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Zahlungen werden auch bei abweichender Tilgungsbestimmung des Kunden ausschließlich nach §§ 366, 367 BGB verrechnet.
3.3 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig mit einer rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder von der EMKA Aluminium GmbH unbestrittenen Gegenforderung des Kunden.
3.4 Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die EMKA Aluminium GmbH behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche aus der Geschäftsverbindung oder aus früheren Verträgen zwischen den Parteien resultierenden Forderungen bis diese vollständig beglichen sind.
4.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMKA Aluminium GmbH ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe des Kaufgegenstandes verlangen.
Gleiches gilt, wenn
4.2.1 der Kunde gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt, oder
4.2.2 eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere Pfändungen oder sonstige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, oder
4.2.3 der Kunde mit einem oder mehreren seiner Gläubiger eine außergerichtliche Einigung der Schuldenbereinigung versucht, oder
4.2.4 ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden abgewiesen oder das Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wird. Die entstehenden Kosten, insbesondere für den Rücktransport, sind vom Kunden zu tragen. Verlangt die EMKA Aluminium GmbH nach dieser Ziff. 4.2 die Herausgabe des Kaufgegenstandes, gilt dies im Zweifel als Rücktritt vom Vertrag.
4.2.5 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die EMKA Aluminium GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
1. Das Eigentum an der gelieferten Sache bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vorbehalten. Die EMKA Aluminium GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die EMKA Aliminium GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für die der Verkäuferin entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die EMKA Aluminium GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Verkäuferin wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Kaufgegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und sonstige Eingriffe seitens Dritter sind der EMKA Aluminium GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.4 Solange der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinsichtlich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes sicherungshalber an die EMKA Aluminium GmbH ab. Die EMKA Aluminium GmbH nimmt die Abtretung an.
4.5 Die Verarbeitung/Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird für die EMKA Aluminium GmbH vorgenommen, ohne dass der EMKA Aluminium GmbH hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, der EMKA Aluminium GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt die EMKA Aluminium GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu dem Wert der anderen verarbeiteten/verbundenen/vermischten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung.
4.6 Der Kunde tritt auch diejenigen Forderungen zur Sicherheit an die EMKA Aluminium GmbH ab, die ihm durch die Verbindung des Kaufgegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die EMKA Aluminium GmbH nimmt die Abtretung an.
4.7 Auf Verlangen des Kunden ist die EMKA Aluminium GmbH verpflichtet, Teile der ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der EMKA Aluminium GmbH zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt.
4.8 Erfolgt die Lieferung des Kaufgegenstandes auf Verlangen des Kunden in einen Staat, in dem ein Eigentumsvorbehalt nach den vorstehenden Bedingungen nicht anerkannt wird oder nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der BRD, ist der Kunde verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die zur Bestellung eines vergleichbaren Sicherungsrechts erforderlich sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand in einen solchen Staat verbringt.

5. Beschaffenheit/Untersuchungs- und Rügepflicht/Mängelansprüche
5.1 Für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind die von der EMKA Aluminium GmbH angegebenen Toleranzen sowie die angegebenen Lagerfristen maßgeblich und zulässig.
5.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB nachgekommen ist und Mängel schriftlich innerhalb eines Monats gerügt hat.
5.3 Ansprüche aus etwaigen Mängeln des Kaufgegenstandes können sich nur auf die einzelnen, mangelhaften Teile einer Lieferung beziehen.
5.4 Soweit bei Gefahrübergang ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, ist die EMKA Aluminium GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), jedoch nicht verpflichtet. Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise noch nicht bezahlt, kann die EMKA Aluminium GmbH die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen – unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels angemessenen – Teil des Kaufpreises entrichtet.
5.5 Der Kunde ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die EMKA Aluminium GmbH eine Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder aus sonstigen Gründen ernsthaft und endgültig verweigert, die von der EMKA Aluminium GmbH gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist, oder der Kunde der EMKA Aluminium GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
5.6 Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde unter den in Ziff. 5.5 genannten Voraussetzungen und nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 6 verlangen.
5.7 Die Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist, insbesondere die Eignung des Kaufgegenstandes für die vertraglich vorausgesetzte oder bei Gegenständen der gleichen Art übliche Verwendung nicht oder nur unerheblich eingeschränkt ist.
5.8 Stellt die Lieferung einer fehlerhaften Montageanleitung einen Sachmangel dar, so schuldet die EMKA Aluminium GmbH im Rahmen der Ziff. 5.4 nur die Korrektur der Montageanleitung.
5.9 Mängelansprüche des Kunden gegen die EMKA Aluminium GmbH verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt auch für Mängelansprüche bei einem Kaufgegenstand, der entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
5.10 Die Verjährung der Mängelansprüche ist gehemmt, solange zwischen der EMKA Aluminium GmbH und dem Kunden Verhandlungen über Mängelansprüche oder die sie begründenden Umstände schweben. Die Hemmung beginnt mit der schriftlichen Mängelanzeige des Kunden und endet mit der schriftlichen Ablehnung von Mängelansprüchen durch die EMKA Aluminium GmbH, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten im Rahmen der Verhandlungen schriftlich abgegebenen Erklärung einer Vertragspartei.
5.11 Für Schadensersatzansprüche gelten die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Ziff. 6.
5.12 Jede weitere Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen, sofern die EMKA Aluminium GmbH diese nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat.

6. Haftung/Schadens- und Aufwendungsersatz
6.1 Alle anderen, über die in diesen Bedingungen vereinbarten Ansprüche hinausgehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – namentlich wegen Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sonstiger Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung, werden vorbehaltlich der nachfolgenden Bedingungen ausgeschlossen. Die EMKA Aluminium GmbH haftet insbesondere nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.br /> 6.2 Die EMKA Aluminium GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die EMKA Aluminium GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die EMKA Aluminium GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.3 Unberührt bleibt auch die Haftung der EMKA Aluminium GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die EMKA Aluminium GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die EMKA Aluminium GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Diese Begrenzung gilt auch für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Aufwendungsersatz – auch in den Fällen der Ziff. 5.6 in Verbindung mit Ziff. 5.5 – die auf eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die EMKA Aluminium GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.5 Die EMKA Aluminium GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche wegen einer von der EMKA Aluminium GmbH übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes geltend macht. Für Mangelfolgeschäden, insbesondere deren entgangenen Gewinn, haftet die EMKA Aluminium GmbH in diesem Fall jedoch nur, soweit der Kunde durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
6.6 Im Falle des Verzugs ist eine etwaige Haftung der EMKA Aluminium GmbH für einen Verzögerungsschaden unbeschadet der Bestimmungen der Ziff. 6.2 bis 6.5 bei leichter Fahrlässigkeit nur auf max. 5 % des Rechnungswertes der von dem Verzug betroffenen Leistungen beschränkt.
6.7 Ist die Haftung gemäß vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt, gilt auch für alle Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragshandlungen, wegen der Verletzung von sonstigen Pflichten sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung einschließlich der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
6.8 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der EMKA Aluminium GmbH.
6.9 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die EMKA Aluminium GmbH verjähren in zwei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in fünf Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die Verjährung von Mängelansprüchen (einschließlich Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen) gemäß Ziff. 5.9 sowie die gesetzliche Verjährung der in Ziff. 6.2 bis 6.5 benannten Ansprüche bleiben unberührt.

7. Gewerbliche Schutzrechte
7.1 Falls vom Kunden Stein- oder Konstruktionszeichnungen geliefert werden, haftet die EMKA Aluminium GmbH dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Urheberrechte, oder sonstige Rechte Dritter (z. B. auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht verletzt werden. Der Kunde stellt die EMKA Aluminium GmbH von Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen frei.
7.2 Sämtliche Formen, Montageanleitungen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen der EMKA Aluminium GmbH bleiben geistiges Eigentum der EMKA Aluminium GmbH. Soweit sie dem Kunden übergeben werden, ist diesem die Nutzung lediglich im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung, ist dem Kunden nicht gestattet.

8. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der BRD in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Für die Anwendung und Auslegung dieses Vertrages ist der deutsche Vertragstext maßgebend.
8.2 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat. Die EMKA Aluminium GmbH kann auch am Sitz des Kunden Klage erheben oder sonstige gerichtliche Maßnahmen einleiten.

9. Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Nebenabreden bestehen nicht. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der EMKA Aluminium GmbH durch Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte Personen schriftlich bestätigt werden.
9.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Dies gilt auch für evtl. Lücken oder Widersprüchlichkeiten. Ist eine solche Auslegung oder Ergänzung nicht möglich, gilt die gesetzliche Regelung.

EMKA Aluminium GmbH
Wuppertal, Juni 2022

 

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